FFP 2-Maskenpflicht

Sehr geehrte PatientInnen,

wie Sie sicherlich wissen, gab das Staatsministerium das Tragen einer FFP2-Masken-Pflicht ab dem 18.01.2021 bekannt. Diese Pflicht besteht jedoch nicht nur für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie beim Einkaufen, etc., sondern auch für PatientInnen beim Besuch einer Arztpraxis. Daher bitten wir Sie, sich entsprechend an die Regelungen zu halten, da wir Sie ansonsten leider nicht behandeln können.

Hinweis: Sehr geehrte Patient/innen, auch nach dem 1.4.22 benötigen Sie für den Zugang in unsere Praxen verpflichtend eine FFP2-Maske.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxis-Team – Dr. Neuhann

2022-04-11T08:37:28+00:00