Ausweitung der Leistungspflicht Privater Versicherer

Kosten für die ICL Implantation sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) erstattungsfähig.

Nach der erstmaligen Bejahung der medizinischen Notwendigkeit der LASIK 2006 und der Bestätigung des Einsatzes des Femtosekundenlasers bei der Katarakt OP 2015 erfolgt eine weitere Ausweitung der Leistungspflicht Privater Versicherer (PKV), wonach die ICL implantation in der PKV nun erstattungsfähig ist. Hier der aktuelle Artikel aus dem Augenarzt:

ICL-Implantation in der PKV erstattungsfähig

2019-04-02T15:08:09+00:00